Dieses Merkblatt dokumentiert die Vorgehensweise des Forschungsteam bei der Studie. Die dazu auftretenden Nachfragen haben wir auf dieser Seite gesammelt und beantwortet.
Wer ist datenschutzrechtlich für die Erhebung verantwortlich?
Die Forschenden tragen die alleinige Verantwortung dafür, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig erfolgt und die Vorgaben der DSGVO eingehalten werden. Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO i. V. m. Art. 24 DSGVO ist dementsprechend auschließlich die Universität, während teilnehmende Jobcenter nicht mitverantwortlich sind.
Werden bei der Aufzeichnung der Gespräche sowie der Befragung der Mitarbeitenden und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten personenbezogene Daten verarbeitet?
Nein, im Rahmen der Erhebung werden keine personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO verarbeitet. Es werden ausschließlich anonymisierte Gesprächstranskripte und Befragungsergebnisse für die spätere Analyse gespeichert und ausgewertet.
Wie wird sichergestellt, dass die Gesprächstranskripte ohne Personenbezug verarbeitet werden?
Mithilfe von Tablet-PCs werden Audio-Aufnahmen der Gespräche angefertigt, die anhand automatisierter, auf maschinellem Lernen beruhender Verfahren vor Ort im Jobcenter transkribiert und anonymisiert werden. Die Anonymisierung umfasst Vor- und Nachnamen, Adressdaten, Telefonnummern, Bankverbindungen sowie Firmennamen.
Die Aufnahmen werden hierfür temporär auf dem Tablet-PC gespeichert, solange sich dieser zur Durchführung weiterer Aufnahmen noch bei den jeweiligen Beschäftigten befindet. Die temporäre Speicherung erfolgt ausschließlich lokal auf dem Gerät und ohne Zugang zum Internet. Die Aufnahmen werden von einem Mitglied des Forschungsteams gelöscht, sobald die Erhebung in einem Jobcenter abgeschlossen ist. Die Aufnahmen werden dem Forschungsteam dementsprechend zu keinem Zeitpunkt weder digital noch manuell übermittelt und die spätere Analyse erfolgt ausschließlich basierend auf den anonymen Transkripten.
Die Geräte werden des Weiteren anhand einer anonymen Kennung indiziert, um sie später den Ergebnissen der anonymen Umfragen (siehe auch "Wie werden die Befragungen der Mitarbeitenden und der Leistungsberechtigten ohne Personenbezug durchgeführt?") zuordnen zu können. Die Kennung erlaubt keine Rückschlüsse darüber, welche teilnehmenden Beschäftigten das jeweilige Gerät genutzt haben.
Wie werden die Befragungen der Mitarbeitenden und der Leistungsberechtigten ohne Personenbezug durchgeführt?
In den beiden Umfragen werden jeweils keine personenebezogenen Angaben erhoben. Beide Umfragen finden online statt und werden über einen QR-Code erreicht, der auf dem Tablet-PC angezeigt wird, der auch für die Aufnahmen verwendet wird (siehe "Wie wird sichergestellt, dass die Gesprächstranskripte ohne Personenbezug verarbeitet werden?"). Die Befragung der Mitarbeitenden findet vor Beginn der Durchführung der Aufnahmen statt. Den Leistungsberechtigten wird der QR-Code zur Umfrage nach dem jeweiligen Gespräch gezeigt.
Wie wird die Zustimmung der an der Erhebung teilnehmenden Jobcenterbeschäftigten und Leistungsberechtigten eingeholt und dokumentiert? Wie werden sie über die datenschutzrechtlichen Aspekte der Erhebung informiert?
Die Teilnehmenden erhalten digital schriftliche Informationen zu Zweck, Rechtsgrundlage, Art und Speicherung der verarbeiteten Daten, zu ihren Rechten und zur Freiwilligkeit sowie die Kontaktdaten der Verantwortlichen des Forschungsprojektes und des Datenschutzbeauftragten der Universität. Sie werden zudem darüber belehrt, dass sie die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung zur Teilnahme an den Gesprächsaufnahmen so lange zu widerrufen, bis diese im Zuge der Anonymisierung gelöscht werden (also für die Dauer der Datenerhebungsphase im betreffenden Jobcenter, die in etwa zwischen ein und drei Monaten liegt). Die Mitarbeitenden erhalten die Informationen und erteilen ihre Einwilligung digital auf einem Tablet-PC vor Beginn der Durchführung der Gesprächsaufnahmen. Den Leistungsberechtigten werden die Informationen auf dem Tablet-PC vor Beginn des Gespräches angezeigt. Dort wird auch ihre Einwilligung zur Teilnahme digital dokumentiert. Die Einwilligungen werden jeweils lokal auf den Tablet-PCs getrennt von den Gesprächs- und Befragungsdaten gespeichert.
Haben bereits datenschutzrechtliche Prüfungen des Forschungsvorhabens stattgefunden?
Der Datenschutzbeauftragte der Universität hat eine Prüfung der Datenschutzstandards des Forschungsvorhabens durchgeführt und bestätigt, dass keine personenbezogenen Daten erhoben werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat des Weiteren eine Vorpürfung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass keine datenschutzrechtlichen Bedenken im Projektvorhaben bestehen.
Mit welchen Stellen ist das Forschungsvorhaben bereits abgestimmt?
Die geplante Umsetzung des Forschungsvorhabens wurde mit den in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Qualitätsarbeit organisierten Mitgliedern (Länder, kommunale Spitzenverbände, Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales) des Bund-Länder-Ausschusses nach § 18c SGB II abgestimmt. Die Mitglieder haben in ihrem gemeinsame Schreiben vom XXXX zum Ausdruck gebracht, dass sie das Forschungsprojekt begrüßen und sich über eine rege Teilnahme durch die Jobcenter freuen.
Wie werden die Ergebnisse der Erhebung ausgewertet?
Um systematische Erkenntnisse zu Gesprächsmustern und -verläufen in den untersuchten Interaktionen zu gewinnen, wird ein Textkorpus gebildet, der sich aus den anonymisierten Transkripten der aufgenommenen Gespräche zusammensetzt. Zur Analyse werden von den Forschenden entwickelte computerlinguistische Indikatoren verwendet. Diese erlauben es beispielsweise, das Ausmaß an Komplexität und Emotionalität in Konversationen zwischen Jobcenterbeschäftigten und Leistungsberechtigten anhand verschiedenster Merkmale gesprochener Sprache empirisch zu erfassen und zu quantifizieren. Die Indikatoren greifen auf wörterbuchbasierte sowie auf Ansätze maschinellen Lernens zur automatisierten Klassifikation von Text zurück. Zur weiteren Dokumentation dieser Verfahren, siehe Eckhard und Friedrich (2025).
Des Weiteren werden die Ergebnisse der Befragungen in die Analyse miteinbezogen. Hiedurch sollen Aussagen darüber getroffen werden, welchen Einfluss die Beschäftigten und Leistungsberechtigten auf die festgestellten Kommunikationsmuster haben und welche spezfisichen Bedarfe und Anforderungen an die verbale Kommunikation zwischen Verwaltungsmitarbeitenden und Bürger:innen bestehen.
Der gesamte Analyseprozess läuft vollständig lokal und ohne Zugriff aufs Internet ab.
Wie werden die Ergebnisse der Erhebung veröffentlicht?
Ohne explizite Zustimmung der teilnehmenden Jobcenter werden die Ergebnisse der Erhebung in wissenschaftlichen Publikationen ausschließlich in aggregierter Form dargestellt, so dass keine Rückschlüsse über einzelne Jobcenter, Beschäftigte oder Leistungsberechtigte gezogen werden können.
Wie werden einzelne Jobcenterbeschäftigte, die zur Teilnahme an der Erhebung angefragt werden, ausgewählt?
Unter den in den Bereichen Arbeitsmarkt, Integration und Fallmanagement tätigen Beschäftigten mit regelmäßigem direkten Kontakt mit Leistungsberechtigten wird eine Zufallsauswahl an Mitarbeitenden getroffen, die für die Teilnahme an der Erhebung angefragt werden. Die Auswahl und Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitenden ohne ihre Einwilligung erfolgt ausschließlich über ihre dienstliche Emailadresse. Dies geschieht auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (öffentliches Interesse) i. V. m. Art. 89 DSGVO (wissenschaftliche Forschung). Die Emailadressen werden ausschließlich für die Auswahl und Kontaktaufnahme verwendet und nicht in die Analyse der durch die spätere Erhebung gewonnenen Daten einbezogen und getrennt von diesen gespeichert. Für Mitarbeitende ist die Teilnahme am Forschungsprojekt freiwillig.
Betrifft die Teilnahme an der Studie das Arbeitsverhältnis der Beschäftigten?
Nein. Die Leitungen und Ansprechpartner der Jobcenter für das Forschungsprojekt üben keinen Einfluss auf die Auswahl der teilnehmenden Beschäftigten aus und können diese nicht zur Teilnahme verpflichten. Des Weiteren bleiben die indivduellen Ergebnisse der Erhebung für Beschäftigte auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber jederzeit anonym. Dementsprechend finden spezifische rechtliche Regeln zum Beschäftigtendatenschutz keine Anwendung.
Welche Personen haben Zugriff auf die erhobenen Daten und wie werden diese gespeichert?
Es haben ausschließlich an der Universität beschäftigte Mitarbeitende des Forschungsprojektes Zugang zu den Daten. Die anonymen Transkripte werden lokal auf den Tablet-PCs gespeichert, die zur Aufnahme der Gespräche verwendet werden sowie auf universitätsinternen Servern. Die Audiodateien werden vor Ort in den Jobcentern gelöscht (siehe "Wie wird sichergestellt, dass die Gesprächstranskripte ohne Personenbezug verarbeitet werden?"). Die Ergebnisse der anonymen Onlineumfragen der Mitarbeitenden und Leistungsberechtigten werden passwortgeschützt auf Servern der Umfragesoftware Unipark sowie auf universitätsinternen Servern gespeichert.
Gibt es eine Auswertungsgrenze hinsichtlich der Anzahl an Teilnehmenden innerhalb eines Jobcenters?
Ja, um sicherzustellen, dass keine Rückschlüsse auf die Identiät von teilnehmenden Beschäftigten gezogen werden können, müssen sich mindestens fünf Beschäftigte zur Teilnahme bereit erklären. Andernfalls kann keine Erhebung in einem Jobcenter durchgeführt werden.
Löschung und Aufbewahrungsfristen
Die Audioaufnahmen der Gespräche und die für die Auswahl und Kontaktaufnahme verwendeten dienstlichen Emailadressen der Beschäftigten werden unverzüglich nach Ende der Datenerhebung im jeweiligen Jobcenter gelöscht. Die anonymen Transkripte und Befragungsergebnisse werden nach Ende des Forschungsprojektes gelöscht.